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Förderlinie PRODUKTIONEN 2026 (Stand 16.12.2025)
Im Rahmen des Produktionsfonds


Erarbeitung nicht kommerzieller, professioneller Produktionen oder Teile von Produktionen (Produktionskostenzuschuss) der darstellenden Künste. 

Antragsfist 26. Januar – 26. Februar 2026
Online Antrag PRODUKTIONEN 2026 >>

Benötigte Dokumente sind im Download-Bereich zu finden.

AUSSCHREIBUNG

 
Um mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch fern der Theater- und Kulturhäuser den Zugang zu darstellender Kunst zu ermöglichen, möchte der fredak mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern die Erarbeitung nicht kommerzieller Produktionen der professionellen Freien Darstellenden Künste (FDK) fördern.

WAS WIRD GEFÖRDERT


Gefördert werden die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen darstellenden Produktionen und Teilbereiche von Produktionen (Produktionskostenzuschuss) in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten (FDK). Eingeschlossen ist eine öffentliche Premiere an nicht kommerziellen Veranstaltungsorten, die möglichst barrierearm und im Sinne der Gemeinnützigkeit gestaltet wird (u.a. keine oder geringe Eintrittsgelder).
 
Die Produktion muss von professionellen (darstellenden) Künstler*innen mit professionellen darstellenden oder anderen Künstler*innen erarbeitet und aufgeführt werden. Die Beteiligung von Amateur-Darstellende oder -personen für technische und organisatorische Mitarbeit im Produktionsprozess ist zulässig.
 
Die sparten- und genreübergreifende sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit im Produktionskontext ist dabei ausdrücklich erwünscht – ebenso Kooperationen mit Künstler*innen anderer Bundesländer und des europäischen Auslandes.
Wünschenswert, aber nicht zwingend, sind mobile Produktionen, um darstellende Kunst fern der urbanen Zentren einem möglichst großen Publikumskreis sichtbar zu machen.
 
Ein Fokus auf Nachhaltigkeit (ökologisch und/oder sozial) im Rahmen des Produktionsprozesses muss nachvollziehbar herausgearbeitet sein.
 
Die Förderlinie unterliegt der Einhaltung landesüblicher Förder- und Rechtsgrundsätze.
 

WER KANN ANTRÄGE STELLEN

 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern und müssen nachweislich (z.B. KSK-Nachweis o.a.) einen Großteil ihrer beruflichen darstellenden Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. Das Programm richtet sich an Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus).
 
Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besondere Rahmenbedingungen von Produktionen für Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige) berücksichtigt. Diese sind in der Antragsstellung zu begründen.

WANN KÖNNEN ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN UND WANN WIRD ENTSCHIEDEN

 
Anträge können online vom 26.01.2026 bis zum 26.02.2026 über das Förderportal des fredak MV, bzw. direkt über die Webseite https://synonord.de/fredak/produktionsfoerderung-2026 eingereicht werden.

DIE TEILNAHME AN DER ALLGEMEINEN ANTRAGSBERATUNG WIRD AUSDRÜCKLICH EMPFOHLEN!
Alle Beratungstermine der allgemeinen und individuellen Antragsberatung sind auf der „Übersichtsseite Förderungen“ zu finden.
Anfragen und Terminvergaben zu den Förderlinien werden ab 05. Januar 2026 über die E-Mail-Adresse foerderungen@fredak-mv.de entgegengenommen und beantwortet.
 
Eine Fachjury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten entscheidet bis maximal 3 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden voraussichtlich am 20.03.2026 bekannt gegeben.

WIE VIEL KANN BEANTRAGT WERDEN

 
Die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 12.000 Euro.
Die Abstufung erfolgt in 500 Euro-Schritten pro gefördertem Projekt als Festbetragszuschuss.
Antragsstellende müssen zusätzlich einen gesicherten Eigenanteil oder Kofinanzierungen/Drittmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen.
Der Eigenanteil kann entweder über Barmittel oder über bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden. Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich. Die Gesamtsumme ehrenamtlichen Engagements darf jedoch 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Für den Wert der eigenen Arbeitsleistung sind grundsätzlich 15,- Euro pro Stunde anzusetzen. Eigenarbeitsleistungen sind hinreichend nachzuweisend.
(z.B. beantragt: 6.000 €, zusätzliche Eigenmittel 600 € = 6.600 € Projekt Gesamtsumme)
 
Die Beachtung der Honoraruntergrenzen lt. BFDK-Empfehlung (pdf_Mindesthonorare-BFDK) ist einzuhalten.
 

WANN KANN ICH BEGINNEN UND WANN ERHALTE ICH DAS GELD

 
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart. Dieser erfolgt als Zahlung in maximal 3 Raten frühestens am 01. Mai 2026 und spätestens am 01. November 2026.
Ausgezahlte Fördermittel sind innerhalb von sechs Monaten zu verausgaben.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf eigenes Risiko und ohne Gewähr auf Förderung zugelassen.
 

BIS WANN MÜSSEN DIE PROJEKTE ABGESCHLOSSEN SEIN

 
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.11.2026 abgeschlossen sein. Alle Finanzen müssen bis dahin getätigt sein.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises ist bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 28.02.2027) zu tätigen.
 

WIE IST DAS ERGEBNIS NACHZUWEISEN

 
Das Ergebnis der Produktion (Premiere) und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines Sachberichtes und weiterer Dokumente (Fotos, Links zu einem Videomitschnitt) nachzuweisen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen (Webseiten der Orte, Kommune, Instagram, Facebook etc.), die auf die Produktion hinweisen.
Ebenso sind eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt nachzuweisen. Weitere Materialien und Belege, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen sind aufzubewahren. 

KANN ICH IN MEHREREN FÖRDERLINIEN BEANTRAGEN

 
Mehrfachanträge in allen Förderlinien 2026 des fredak MV sind zugelassen, aber nur in Ausnahmefällen und nach individueller Juryprüfung in mehr als einer Linie förderfähig.
 


 
Ausschreibung Produktionsfoerderung 2026 als pdf-Datei herunterladen >>


 
INFOS und KONTAKT

fredak MV e. V. – Landesverband Freie Darstellende Künste Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Jana Sonnenberg – Projektleitung Förderungen
Aliya Mironova – Mitarbeit Förderungen)

KONTAKT: E-Mail: foerderungen@fredak-mv.de
Tel +49 (0) 157-3737-1691 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 15:00 Uhr)