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Förderlinie GASTSPIEL 2025 (Stand 17.04.2025)
Im Rahmen des Gastspielfonds


Antragsfrist: 01. bis 30. Mai 2025



 


Allgemeine Information und Beratung per Zoom:

06. Mai 2025, 17:00 – 18:00 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/87446053779?pwd=ZteH11Bd7gglS7bxXg6HyE2WlE1M67.1
Meeting-ID: 874 4605 3779 | Kenncode: 280761

15. Mai 2025, 11:00 – 12:00 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/82547233318?pwd=V6BvNUjx6EaEORKp93e6YzlHCKzEj6.1
Meeting-ID: 825 4723 3318 | Kenncode: 088034


Individuelle Beratung max. 30 Min. nach Voranmeldung
unter foerderungen@fredak-mv.de
13. Mai 2025, 10:00 – 15:00 Uhr
28. Mai 2025, 10:00 – 17:00 Uhr


 

AUSSCHREIBUNG

 
Der fredak fördert mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung von professionellen Gastspielblöcken nicht kommerzieller* Aufführungen fertiger Produktionen der freien darstellenden Künste.
Ziel ist die Erhöhung der Zugänglichkeit zu professionellen Theateraufführungen für ein möglichst breites Publikum.

  • Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Großteil ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten.
  • Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

 

WAS WIRD GEFÖRDERT

 
Gefördert werden professionelle Gastspiel-Blöcke, die innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen durchgeführt werden.

Für Soloproduktionen: 6 Gastspiele
Für Duoproduktionen: 3 Gastspiele
Für Trioproduktionen: 2 Gastspiele

  • Die Produktion ist ein frei und professionell erarbeitetes, darstellendes Werk, dass bereits auf dem Gastspielmarkt existiert und mobil ist (Nachweis).
  • Das Gastspiel findet außerhalb der eigenen Spielstätte in Mecklenburg-Vorpommern statt.
  • Der Veranstalter ist nicht kommerziell (z.B. möglich in Kommunen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Soziokulturelle Zentren und andere nichtkommerzielle Veranstalter*innen).
  • Nicht gefördert werden Auftritte bei privaten Festen, Firmenfeiern, Werbeveranstaltungen oder anderen kommerziellen Anlässen sowie bei Veranstaltungen von politischen Parteien und parteinahen Einrichtungen.
  • Aus geförderten Aufführungen dürfen Veranstalter*innen keine Gewinne erzielen. Eintritte dürfen erhoben werden, sofern sie zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Einlasspersonal, Technikpersonal, Strom- und Heizkosten u.a.).

 

WER KANN ANTRÄGE STELLEN

 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm richtet sich an professionelle Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance).

Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besonders berücksichtigt:

  • Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige)
  • Antragsstellende, die ein langjähriges, künstlerisches Arbeiten (> 20 Jahre) im ländlichen Raum nachweisen können und aufgrund dessen strukturell benachteiligt waren
  • Marginalisierte Gruppen, Frauen und Transpersonen

 

WANN KÖNNEN ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN UND WANN WIRD ENTSCHIEDEN

 
Einfache Anträge können vom 01.05.2025 bis zum 30.05.2025 über das Förderportal des fredak MV (Förderportal offen ab 1. Mai) eingereicht werden.
Idealerweise sollte eine Bestätigung des Veranstalters zur beabsichtigten Durchführung des Gastspiels mit Zusicherung der Kofinanzierung und eine Benennung der Förderwürdigkeit (z.B. soziale Struktur des Publikums, geringe Zuschauerzahl – bei kleinen Einrichtungen, ländlicher Raum – weite Fahrwege, nicht-kommerzielles Thema des Theaterstückes oder sonstige Besonderheit) zur Antragstellung beigelegt werden.
Anschließend entscheidet eine externe dreiköpfige Jury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten bis maximal 6 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden anschließend umgehend bekannt gegeben. 

WIE VIEL KANN BEANTRAGT WERDEN

 
Die Förderhöhe beträgt 2.500,- € als Festsumme.
Zusätzlich muss jede*r Veranstalter*in einen Kofinanzierung-Festbetrag von 100,00 € pro Gastspiel an die Gastspielproduktion zahlen.
Mit der Förderung und der Kofinanzierung sind alle Kosten abgedeckt. Weitere Kosten dürfen dem Veranstalter nicht in Rechnung gestellt werden. Stichprobenartige Überprüfungen werden getätigt.
 

WANN KANN ICH BEGINNEN UND WANN ERHALTE ICH DAS GELD

 
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart (nach dem letzten Gastspiel). Die Auszahlung erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme.
 

BIS WANN MÜSSEN DIE PROJEKTE ABGESCHLOSSEN SEIN UND DAS ERGEBNIS NACHGEWIESEN SEIN

 
Alle Gastspiele müssen bis spätestens 01.03.2026 stattgefunden haben.
Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines kurzen Sachberichtes und der Bestätigung des Veranstalters bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 30.06.2026) nachzuweisen. Weitere Nachweise (Fotos, Links, Medien sind möglich). Eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt und weitere Materialien sind aufzubewahren.



INFOS und KONTAKT
Jana Sonnenberg, Aliya Mironova – Bereich Förderungen
foerderungen@fredak-mv.de