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Förderlinie ARBEITSRESIDENZ 2025 (Stand 17.04.2025)
Im Rahmen der Vorort-Förderlinie
Antragsfrist: 01. bis 30. Mai 2025
- Ausschreibung Arbeitsresidenz 2025 als pdf-Datei herunterladen >>
- Muster Kostenfnanzierungsplan 2025 (KFP) als Exel-Datei herunterladen >>
- Absichtserklärung des Residenzortes 2025 als pdf-Datei herunterladen >>
Allgemeine Information und Beratung per Zoom:
06. Mai 2025, 11:30 – 10:30 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/81696987752?pwd=q2RCzFL5MNLbsuvP4f4U5VXBLh9mvA.1
Meeting-ID: 816 9698 7752 | Kenncode: 935700
15. Mai 2025, 15:00 – 16:00 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/82050056859?pwd=ZM0bb4Rt1G2XlMEBff5ErLnuhZfcJp.1
Meeting-ID: 820 5005 6859 | Kenncode: 679868
Individuelle Beratung max. 30 Min. nach Voranmeldung
unter foerderungen@fredak-mv.de
13. Mai 2025, 10:00 – 15:00 Uhr
28. Mai 2025, 10:00 – 17:00 Uhr
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zusammenhängende Arbeitsresidenzen von 1 bis maximal 3 Wochen Dauer für Recherchen, Vorarbeiten und Proben zu professionellen Produktionen und Projekten, die sich mit Orten und Regionen Mecklenburg-Vorpommerns künstlerisch auseinandersetzen bzw. Arbeitsresidenzen, die an Orten in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden und dem Zweck des künstlerischen Projektes glaubhaft zuzuordnen sind.
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Großteil ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten.
- Mindestens 5 zusammenhängende Tage der Residenz müssen durchgehend am Residenzort verbracht werden, wobei der Residenzort mindestens 50 km vom eigenen Wohn-/Arbeitsort entfernt ist.
- (Arbeits-) Ergebnisse müssen in angemessener Form (möglichst am Residenzort) für eine Öffentlichkeit sichtbar werden.
- Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.
Mögliche Förderungen:
- Projekte zu, mit und/oder über Menschen und Persönlichkeiten eines Ortes/einer Region
- Projekte zu Geschichten, Historien, geschichtlichen Fakten eines Ortes/einer Region
- Arbeitsresidenzen, die an einem bestimmten Ort/Region in Mecklenburg-Vorpommern zum Zwecke der Recherche und Forschung dienen (z.B. kulturelle Infrastruktur, Museen, Zeitzeugeninterviews, geologische Besonderheiten etc.) mit dem Ziel der Erarbeitung eines künstlerischen Projektes.
- Vorarbeiten, Proben, Stückentwicklungen am Residenzort ohne inhaltlichen Bezug zum Ort, wobei ein (Arbeits-) Ergebnis in angemessener Form am Residenzort präsentiert werden muss.
Residenzorte sind Orte des öffentlichen Lebens, die der kulturellen Vielfalt dienen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind
Im Rahmen dieses Förderprojektes kooperiert der fredak MV mit dem Landesverband Soziokultur MV und hat eine Auflistung möglicher Residenzorte (Mitglieder des LV Soziokultur) erstellt. Siehe unten oder unter fredak-mv.de/foerderungen-downloads. Vor Beginn der Residenz muss mit einem Residenzort Kontakt aufgenommen worden sein und eine Bestätigung (siehe Download Formulare unter fredak-mv.de/foerderungen) zur Zusammenarbeit vorliegen. Genaue Zeiträume können nach Bewilligung verabredet werden.
! Generell nicht förderwürdig sind Ferienunterkünfte und andere kommerzielle Vermietungsorte, die vorrangig der Erholung dienen.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm richtet sich an professionelle Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance).
Tandemresidenzen sind zulässig, wobei jede*r Antragstellende einen eigenen Antrag zum gleichen Projekt stellt.
(Tandems bestehen aus zwei Akteur*innen, die nicht in einer eingetragenen Rechtsform zusammenarbeiten. Jede*r Tandembeteiligte übernimmt einzelne Anteile des Produktionsprozesses.)
Kooperationen mit Künstler*innen anderer Sparten/ Bundesländer/des europäischen Auslandes sind dabei ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besonders berücksichtigt:
- Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige)
- Antragsstellende, die ein langjähriges, künstlerisches Arbeiten (> 20 Jahre) im ländlichen Raum nachweisen können und aufgrund dessen strukturell benachteiligt waren
- Marginalisierte Gruppen, Frauen und Transpersonen
Anträge können vom 01.05.2025 bis zum 30.05.2025 über das Förderportal des fredak MV (Förderportal offen ab 1. Mai) eingereicht werden.
Anschließend entscheidet eine externe dreiköpfige Jury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten bis maximal 6 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden anschließend umgehend bekannt gegeben.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 2.500 Euro (Einzelantrag) und maximal 5.000 Euro (Duo, Trio, Gruppen). Die Abstufung erfolgt in 500 Euro-Schritten) pro gefördertem Projekt als Festbetragsfinanzierung. Drittmittel aus Nicht-Landesmitteln sind zulässig, aber nicht zwingend erforderlich.
Mindestens 500,00 € der Antragssumme müssen für die Miete der Residenzräume aufgewendet werden. Die Beachtung der Honoraruntergrenzen lt. BFDK-Empfehlung (Link) ist einzuhalten.
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart. Dieser erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme zum jeweils 01. eines Monats, jedoch frühestens am 01. September 2025 und spätestens am 01. März 2026. Dabei ist eine vollständige Auszahlung der Mittel auch erst in 2026 möglich.
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.03.2026 abgeschlossen sein.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises mit Sachbericht ist bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 30.06.2026) zu tätigen.
Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines Sachberichtes und weiterer Dokumente (Fotos, Links zu einem Videomitschnitt) nachzuweisen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen (Webseiten der Orte, Kommune, Instagram, Facebook etc.), die auf die Residenz hinweisen.
Eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt sind aufzubewahren.
INFOS und KONTAKT
Jana Sonnenberg, Aliya Mironova – Bereich Förderungen
foerderungen@fredak-mv.de