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Förderlinie PRODUKTIONEN 2025 (Stand 17.04.2025)
Im Rahmen des Produktionsfonds
Antragsfist 01. – 30. Mai 2025
- Ausschreibung Produktionsförderung 2025 als pdf-Datei herunterladen >>
- Muster Kostenfnanzierungsplan 2025 (KFP) als Exel-Datei herunterladen >>
Allgemeine Information und Beratung per Zoom:
06. Mai 2025, 10:00 – 11:00 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/88492499662?pwd=kt0iKA0bab318mOoir1umIRNvAaf8m.1
Meeting-ID: 884 9249 9662 | Kenncode: 805640
15. Mai 2025, 16:30 – 17:30 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/84384249722?pwd=7ZnqPsRLcnRJFdJQlyTayjDSGVkOVx.1
Meeting-ID: 843 8424 9722 | Kenncode: 537467
Individuelle Beratung max. 30 Min. nach Voranmeldung
unter foerderungen@fredak-mv.de
13. Mai 2025, 10:00 – 15:00 Uhr
28. Mai 2025, 10:00 – 17:00 Uhr
Um mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auch fern der Theater- und Kulturhäuser den Zugang zu darstellender Kunst zu ermöglichen, möchte der fredak mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern die Erarbeitung professioneller mobiler, nicht kommerzieller Produktionen der freien darstellenden Künste (FDK) fördern.
- Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten.
- Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.
- Ein Fokus auf Nachhaltigkeit (ökologisch und/oder sozial) im Rahmen des Produktionsprozesses muss nachvollziehbar herausgearbeitet sein.
Gefördert werden die Erarbeitung und Präsentation von professionellen, künstlerischen darstellenden Produktionen und Teilbereiche von Produktionen (Produktionskostenzuschuss) in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten (FDK). Eingeschlossen ist eine öffentliche Premiere an nicht kommerziellen Veranstaltungsorten, die möglichst barrierearm und im Sinne der Gemeinnützigkeit gestaltet wird (u.a. keine oder geringe Eintrittsgelder).
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern aus allen Bereichen der professionellen Freien Darstellenden Künste FDK (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus).
- Tandemanträge sind zulässig, wobei jede*r Antragstellende einen eigenen Antrag zum gleichen Projekt stellt.
(Tandems bestehen aus zwei Akteur*innen, die nicht in einer eingetragenen Rechtsform zusammenarbeiten. Jede*r Tandembeteiligte übernimmt einzelne Anteile des Produktionsprozesses.) - Kooperationen mit Künstler*innen anderer Sparten/ Bundesländer/des europäischen Auslandes sind dabei ausdrücklich erwünscht.
- Ein Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit (mind. 51%) als Künstler*in in den FDK muss erbracht werden. (z.B. KSK und/oder nachvollziehbare Auflistung der Spieltätigkeit / Link zu öffentlichem Spielplan)
- Der überwiegende Teil der Honorartätigkeiten muss von Künstler*innen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden.
Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besonders berücksichtigt:
- Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige)
- Antragsstellende, die ein langjähriges, künstlerisches Arbeiten (> 20 Jahre) im ländlichen Raum nachweisen können und aufgrund dessen strukturell benachteiligt waren
Anträge können vom 01.05.2025 bis zum 30.05.2025 über das Förderportal des fredak MV (Förderportal offen ab 1. Mai) eingereicht werden.
Anschließend entscheidet eine externe dreiköpfige Jury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten bis maximal 6 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden anschließend umgehend bekannt gegeben.
Die Förderhöhe beträgt mindestens 6.000 Euro und maximal 12.000 Euro.
Die Abstufung erfolgt in 500 Euro-Schritten) pro gefördertem Projekt als Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsempfänger*innen müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen. Der Eigenanteil kann entweder über Barmittel oder über bürgerschaftliches Engagement eingebracht werden.
Eine Kombination von beidem ist ebenfalls möglich. Die Gesamtsumme bürgerschaftlichen Engagements darf jedoch 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Für den Wert der eigenen Arbeitsleistung sind grundsätzlich 15,- € pro Sunde anzusetzen. Eigenarbeitsleistungen sind hinreichend nachzuweisend.
(z.B. beantragt: 6.000 €, Eigenmittel 600 € = 6.600 € Projekt Gesamtsumme)
Drittmittel aus Nicht-Landesmitteln sind zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Die Beachtung der Honoraruntergrenzen lt. BFDK-Empfehlung (Link) ist einzuhalten.
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart. Dieser erfolgt als Zahlung in maximal 3 Raten frühestens am 01. September 2025 und spätestens am 01. März 2026. Dabei ist eine vollständige Auszahlung der Mittel auch erst in 2026 möglich. Ausgezahlte Fördermittel sind innerhalb von sechs Monaten zu verausgaben.
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.03.2026 abgeschlossen sein.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises mit Sachbericht ist bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 30.06.2026) zu tätigen.
Das Ergebnis der Produktion (Premiere) und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines Sachberichtes und weiterer Dokumente (Fotos, Links zu einem Videomitschnitt) nachzuweisen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen, die auf die Produktion hinweisen.
Ebenso sind eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt nachzuweisen. Weitere Materialien und Belege, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen sind aufzubewahren.
INFOS und KONTAKT
Jana Sonnenberg, Aliya Mironova – Bereich Förderungen
foerderungen@fredak-mv.de