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Förderlinie NACHHALTIGKEIT 2025 (Stand 17.04.2025)
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsfonds


Antragsfrist: 01. bis 30. Mai 2025



 


Allgemeine Information und Beratung per Zoom:

06. Mai 2025, 13:00 – 14:00 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/87495658124?pwd=cJA2CgMoy1MNuQJbLbmIGA6nuBsjo3.1
Meeting-ID: 874 9565 8124 | Kenncode: 366205

15. Mai 2025, 15:00 – 16:00 Uhr
https://us06web.zoom.us/j/82609353257?pwd=g1nnJdNKQpI2gHaatDFibtih0uMUgU.1
Meeting-ID: 826 0935 3257 | Kenncode: 348646


Individuelle Beratung max. 30 Min. nach Voranmeldung
unter foerderungen@fredak-mv.de
13. Mai 2025, 10:00 – 15:00 Uhr
28. Mai 2025, 10:00 – 17:00 Uhr


 

AUSSCHREIBUNG

 
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern professinelle Produktionen und Projekte, die eindeutig einer künftigen nachhaltigeren Arbeitsweise in den Freien Darstellenden Künsten zuzuordnen sind bzw. fördert Maßnahmen, die künstlerisch interaktiv oder diskursiv eine nachhaltigere Lebensweise anregen.
Ein Fokus auf Nachhaltigkeit muss generell deutlich und nachvollziehbar herausgearbeitet sein.

  • Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten.
  • (Arbeits-) Ergebnisse müssen in angemessener Form für eine Öffentlichkeit sichtbar werden.
  • Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT

 
Mögliche Förderungen:

  • Wiederaufnahmen mit Umarbeitungen bereits bestehender, inhaltlich und ästhetisch überzeugender Produktionen von Künstler*innen, Ensembles und Gruppen der Freien Darstellenden Künste, die nachweislich länger als 3 Jahre nicht öffentlich gespielt wurden.
  • Workshopentwicklungen und -durchführungen zum Thema Nachhaltigkeit
  • Sharing- und Fundusnutzungs-Projekte mitsamt der Archivierung und Digitalisierung von Ausstattungen, Kostümen, Bühnenbildern und Requisiten zum Zwecke des Wissenstransfers
  • Sonderformate im öffentlichen Raum (Audio-Walks, Side-specific Projekte, öffentliche digitale und hybride Projekte o.a.) mit der künstlerischen Auseinandersetzung beim Thema Nachhaltigkeit
  • Spartenübergreifende Projekte sowie künstlerische Kooperationen mit Wissenschaft und Wirtschaft im Bereich Nachhaltigkeit
  • Nachhaltige Übernahme / Übergabe von Produktionen, Arbeitsweisen, Ausstattungen im Mentoring-Format

 

WER KANN ANTRÄGE STELLEN

 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm richtet sich an professionelle Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus).

  • Tandemanträge sind zulässig, wobei jede*r Antragstellende einen eigenen Antrag zum gleichen Projekt stellt.
    (Tandems bestehen aus zwei Akteur*innen, die nicht in einer eingetragenen Rechtsform zusammenarbeiten. Jede*r Tandembeteiligte übernimmt einzelne Anteile des Produktionsprozesses.)
  • Kooperationen mit Künstler*innen anderer Sparten/ Bundesländer/des europäischen Auslandes sind dabei ausdrücklich erwünscht.
  • Der überwiegende Teil der Honorartätigkeiten muss von Künstler*innen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern geleistet werden.

Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besonders berücksichtigt:

  • Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige)
  • Antragsstellende, die ein langjähriges, künstlerisches Arbeiten (> 20 Jahre) im ländlichen Raum nachweisen können und aufgrund dessen strukturell benachteiligt waren

 

WANN KÖNNEN ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN UND WANN WIRD ENTSCHIEDEN

 
Anträge können vom 01.05.2025 bis zum 30.05.2025 über das Förderportal des fredak MV (Förderportal offen ab 1. Mai) eingereicht werden.
Anschließend entscheidet eine externe dreiköpfige Jury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten bis maximal 6 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden anschließend umgehend bekannt gegeben.

WIE VIEL KANN BEANTRAGT WERDEN

 
Die Förderhöhe beträgt 2.500 Euro (Einzelantrag) und maximal 5.000 Euro (Duo, Trio, Gruppen). Die Abstufung erfolgt in 500 Euro-Schritten) pro gefördertem Projekt als Festbetragsfinanzierung. Drittmittel aus Nicht-Landesmitteln sind zulässig, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Beachtung der Honoraruntergrenzen lt. BFDK-Empfehlung (Link) ist einzuhalten.
 

WANN KANN ICH BEGINNEN UND WANN ERHALTE ICH DAS GELD

 
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart. Dieser erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme zum jeweils 01. eines Monats, jedoch frühestens am 01. September 2025 und spätestens am 01. März 2026. Dabei ist eine vollständige Auszahlung der Mittel auch erst in 2026 möglich.

 

BIS WANN MÜSSEN DIE PROJEKTE ABGESCHLOSSEN SEIN

 
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.03.2026 abgeschlossen sein.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises mit Sachbericht ist bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 30.06.2026) zu tätigen.

 

WIE IST DAS ERGEBNIS NACHZUWEISEN

 
Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines Sachberichtes und weiterer Dokumente (Fotos, Links zu einem Videomitschnitt) nachzuweisen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen (Webseiten, Instagram, Facebook etc.), die auf das Projekt hinweisen.
Eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt sind aufzubewahren.



INFOS und KONTAKT
Jana Sonnenberg, Aliya Mironova – Bereich Förderungen
foerderungen@fredak-mv.de