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Förderlinie Fix & Repeat 2026 (Stand 16.12.2025)
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsfonds

 

Förderung von Reparaturen und Ersatzbeschaffung von Bühnen, Kostümen und Ausstattungen besonderer Produktionen zur Wiederherstellung der Spielfähigkeit. Fördersumme: insgesamt 9.000 Euro.


Antragsfrist: 26. Januar bis 26. Februar 2026

 

AUSSCHREIBUNG

 
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern die Reparatur und nachhaltige Weiternutzung von Repertoireproduktionen.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT

 
Zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Spielfähigkeit von besonderen Produktionen der Freien Darstellenden Künste können beschädigte, abgenutzte und aus anderen Gründen zu erneuernde Elemente wie z.B. Kostüme, Ausstattungsteile, Requisiten, Figuren etc. ersetzt werden.
Gefördert werden sowohl die materielle Beschaffung als auch die Honorare für bauliche Änderungen und Reparaturen.
Die Förderlinie unterliegt der Einhaltung landesüblicher Förder- und Rechtsgrundsätze.

 

WER KANN ANTRÄGE STELLEN

 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern und müssen nachweislich (z.B. KSK-Nachweis o.a.) einen Großteil ihrer beruflichen darstellenden Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. Das Programm richtet sich an Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der professionellen Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus).

Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besondere Rahmenbedingungen für Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige) berücksichtigt. Diese sind in der Antragsstellung zu begründen.

 

WANN KÖNNEN ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN UND WANN WIRD ENTSCHIEDEN

 
Anträge können vom 26.01.2026 bis zum 26.02.2026 über das Förderportal des fredak MV (offen ab 26.01.2026), bzw. über die Webseite https://fredak-mv.de/foerderungen eingereicht werden.
 
DIE TEILNAHME AN DER ALLGEMEINEN ANTRAGSBERATUNG WIRD AUSDRÜCKLICH EMPFOHLEN!
Alle Beratungstermine der allgemeinen und individuellen Antragsberatung sind ebenfalls über die oben genannte Webseite zu finden.
Anfragen und Terminvergaben zu den Förderlinien werden ab 05. Januar 2026 über die E-Mail-Adresse foerderungen@fredak-mv.de entgegengenommen und beantwortet.
 
Eine Fachjury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten entscheidet bis maximal 3 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden voraussichtlich am 20.03.2026 bekannt gegeben.

WIE VIEL KANN BEANTRAGT WERDEN

 
Die Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pauschal.
Bei Antragstellung muss die vorgesehene Verwendung der Förderung beschrieben werden.
Kofinanzierungen und Eigenmittel (bar und /oder unbar) sind möglich, aber nicht Voraussetzung für eine Förderwürdigkeit.

Die Beachtung der Honoraruntergrenzen lt. BFDK-Empfehlung (pdf_Mindesthonorare-BFDK) ist einzuhalten.
 

WANN KANN ICH BEGINNEN UND WANN ERHALTE ICH DAS GELD

 
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen.
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart. Dieser erfolgt als Zahlung in einer Gesamtsumme frühestens am 01. Mai 2026 und spätestens am 01. November 2026. Ausgezahlte Fördermittel sind innerhalb von sechs Monaten zu verausgaben.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf eigenes Risiko und ohne Gewähr auf Förderung zugelassen.

 

BIS WANN MÜSSEN DIE PROJEKTE ABGESCHLOSSEN SEIN

 
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.11.2026 abgeschlossen sein. Alle Finanzen müssen bis dahin getätigt sein.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises ist bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 28.02.2027) zu tätigen.

WIE IST DAS ERGEBNIS NACHZUWEISEN

Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines Sachberichtes und weiterer Dokumente (Fotos, Links zu einem Videomitschnitt) nachzuweisen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen (Webseiten, Instagram, Facebook etc.), die auf das Projekt hinweisen. Alle weiteren Belege zum Projekt sind aufzubewahren.

KANN ICH IN MEHREREN FÖRDERLINIEN BEANTRAGEN

 
Mehrfachanträge in allen Förderlinien 2026 des fredak MV sind zugelassen, aber nur in Ausnahmefällen und nach individueller Juryprüfung in mehr als einer Linie förderfähig.


 

INFOS und KONTAKT

fredak MV e. V. – Landesverband Freie Darstellende Künste Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Jana Sonnenberg – Projektleitung Förderungen
Aliya Mironova – Mitarbeit Förderungen)

KONTAKT: E-Mail: foerderungen@fredak-mv.de
Tel +49 (0) 157-3737-1691 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 15:00 Uhr)