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Förderlinie KUNST VORORT
„Ausschreibung Tiny Residencies“ 2024
Ausschreibung 2024 „Tiny Residencies“ als pdf-Datei herunterladen
Antragsformular „Tiny Residencies“ 2024 als beschreibbare pdf-Datei herunterladen
Muster KFP (Kosten-Finanzierungplan) fredak MV Foerderungen 2024 als Exel-Datei herunterladen
AUSSCHREIBUNG
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit einer Dauer von ein bis drei Arbeitswochen. Eine Residenz kann bei Bedarf auch in mehrere Arbeitsblöcke aufgeteilt werden. Der/die Antragstellende/n fungieren als Kulturvermittler.
In der Pilotphase 2024 können sich ausschließlich Mitglieder des fredak M-V e. V.. bewerben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Erreichen von Publika
- Erschließung neuer Orte und Regionen
- Netzwerk / Kooperation
- Konzeption eines regelmäßigen Kulturangebotes
Die erweiterte inhaltliche Ausgestaltung (Kunstprojekt, Netzwerkarbeit, Adaption bestehender Projekte an örtliche Gegebenheiten, Mini-Gastspielreihe + Austauschformate etc.) obliegt den Antragstellenden.
Ein Fokus auf Nachhaltigkeit in mindestens einem Bereich des Vorhabens (z. B. Umgang mit Ressourcen, Mobilität/Reiseverhalten, Arbeitsstrukturen, künstlerisches Thema der Residenz, nachhaltiger Strukturaufbau vor Ort u. a.) muss gegeben sein.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Programm richtet sich an professionelle Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u. a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance). Die Künstler*innen, Gruppen und Ensembles müssen ausdrücklich nicht selbst im ländlichen Raum ansässig sein.
Die Antragstellenden verpflichten sich an den projektbegleitenden Beratungsterminen des fredak MV e. V. teilzunehmen.
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können vom 02.09.2024 bis zum 30.9.2024 eingereicht werden.
Anschließend entscheidet eine externe dreiköpfige Jury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten bis zum 20.10.2024 über die Anträge. Die Entscheidungen werden anschließend umgehend bekannt gegeben.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 € für Einzelkünstler*innen bis maximal 5.000 € für Duos und Gruppen pro Residenz.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Drittmittel aus Nicht-Landesmitteln sind zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Die Beachtung der Honoraruntergrenze lt. BFDK-Empfehlung ist einzuhalten.
Was sind mögliche Residenzorte?
Mögliche Residenzorte sind alle Gemeinden und Kommunen in ländlichen oder kleinstädtischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns mit Interesse an kultureller Belebung ihrer Region.
Wann kann ich beginnen und wann erhalte ich das Geld?
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein Vertrag zwischen dem fredak MV und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen (Mittelweitergabe aus Landesmitteln).
Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart.
Dieser erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme jeweils zum 1. eines Monats, frühestens zum 01. November 2024 und spätestens zum 01. April 2025.
Wie ist das Ergebnis nachzuweisen?
Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines kurzen Sachberichtes (max. 4000 Zeichen inkl. Leerzeichen) und bis zu fünf Fotos und/oder eines Links zu einem Videomitschnitt zu dokumentieren und einzureichen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen (Webseiten der Kommune, Instagram, Facebook etc.), die auf die Residenz hinweisen.
Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.05.2025 beendet sein.
Die Vorlage eines Sachberichtes ist bis zu drei Monate nach Projektende (spätestens am 30.08.2025) zu tätigen.
INFOS und KONTAKT
fredak MV e.V.
Landesverband Freie Darstellende Künste MV
www.fredak-mv.de
Geschäftsstelle
info@fredak-mv.de
Jana Sonnenberg
j.sonnenberg@fredak-mv.de
Montag bis Mittwoch von 10:00 – 14:00 Uhr
(+49) 0157 37902024