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Förderlinie NACHHALTIGKEIT
„Ausschreibung Nachhaltige Wiederaufnahme“ 2024
Frist abgelaufen
Ausschreibung „Nachhaltige-Wiederaufnahme“ 2024 als pdf-Datei herunterladen
Antragsformular „Nachhaltige-Wiederaufnahme“ 2024 als beschreibbare pdf-Datei herunterladen
Muster KFP (Kosten-Finanzierungplan) fredak MV Foerderungen 2024 als Exel-Datei herunterladen
AUSSCHREIBUNG
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern Wiederaufnahmen von Produktionen professioneller freier Künstler*innen, Gruppen oder freier Theater, die nachweislich länger als drei Jahre nicht öffentlich gespielt wurden bzw. aufgrund der SarsCov19-Pandemie vorbereitet, aber nicht zur Premiere gebracht werden konnten.
In der Pilotphase 2024 können sich ausschließlich Mitglieder des fredak M-V e. V. bewerben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
- Verkleinerung der Ausstattung für eine mobile Produktion
- Überarbeitung des Textes/der Dramaturgie für einen zeitgemäßen Ansatz
- Verkleinerung der Spieler*innenanzahl
- Finalisierung von Produktionen (keine Neuinszenierung)
Die Notwendigkeit der Wiederaufnahme und der Nachweis einer zurückliegenden Produktion muss nachvollziehbar dargelegt werden und obliegt in Art und Form den Antragstellenden. (Textform, Bildmaterial und Screenshots, Flyer etc.)
Ein Fokus auf Nachhaltigkeit in mindestens einem Bereich des Vorhabens (z. B. Umgang mit Ressourcen, Mobilität/Reiseverhalten, Arbeitsstrukturen, künstlerisches Thema der Produktion u. a.) muss gegeben sein.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts- / Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm richtet sich an professionelle Künstler*innen, Gruppen und Ensembles aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u. a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus, Urban Dance).
Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können vom 02.09.2024 bis zum 30.9.2024 eingereicht werden.
Anschließend entscheidet eine externe dreiköpfige Jury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten bis zum 20.10.2024 über die Anträge. Die Entscheidungen werden anschließend umgehend bekannt gegeben.
Wie viel kann beantragt werden?
Die Förderhöhe beträgt 5.000 Euro pro gefördertem Projekt.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Drittmittel aus Nicht-Landesmitteln sind zulässig, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Beachtung der Honoraruntergrenze lt. BFDK-Empfehlung ist einzuhalten.
Wann kann ich beginnen und wann erhalte ich das Geld?
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein Vertrag zwischen dem fredak MV und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen (Mittelweitergabe aus Landesmitteln). Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart.
Dieser erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme jeweils zum 1. eines Monats, frühestens zum 01. November 2024 und spätestens zum 01. April 2025.
Wie ist das Ergebnis nachzuweisen?
Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines kurzen Sachberichtes (max. 4000 Zeichen inkl. Leerzeichen) und bis zu fünf aktuellen Stückfotos (keine Probenfotos) und eines Links zu einem Videomitschnitt zu dokumentieren und einzureichen.
Ebenso ist eine kostenlose öffentliche Vorführung des Ergebnisses (exklusive Fahrt- und Übernachtungskosten) im Rahmen eines Festivals des fredak MV e. V. bzw. bei einem Kooperationspartner des fredak MV e. V. (z. B. einer Einrichtung der Soziokultur) verpflichtend und Bestandteil der Förderung.
Termine werden mit der zuständigen Ansprechperson beim fredak MV e. V. koordiniert.
Bis wann müssen die Projekte abgeschlossen sein?
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.05.2025 beendet sein.
Die Vorlage eines Sachberichtes ist bis zu drei Monate nach Projektende (spätestens am 30.08.2025) zu tätigen.
Eine öffentliche Vorführung kann in Absprache mit dem fredak MV e. V. bis zum 30.10.2025 geleistet werden.
INFOS und KONTAKT
fredak MV e.V.
Landesverband Freie Darstellende Künste MV
www.fredak-mv.de
Geschäftsstelle
info@fredak-mv.de
Jana Sonnenberg
j.sonnenberg@fredak-mv.de
Montag bis Mittwoch von 10:00 – 14:00 Uhr
(+49) 0157 37902024