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Förderlinie GASTSPIEL 2026 (Stand 16.12.2025)
Im Rahmen des Gastspielfonds

 

Förderung von Gastspielblöcken bei nichtkommerziellen, finanziell oder strukturell benachteiligten Veranstaltungsorten. Fördersumme: insgesamt 25.000 Euro.

Antragsfrist: 26. Januar bis 26. Februar 2026
 

 

AUSSCHREIBUNG

 
Der fredak fördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung von Gastspielblöcken nicht kommerzieller (nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung ausgerichtet) Aufführungen fertiger professioneller Produktionen der freien darstellenden Künste.
Ziel ist die Erhöhung der Zugänglichkeit zu professionellen Theateraufführungen für ein möglichst breites Publikum.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT

 
Gefördert werden Gastspiel-Blöcke, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Wochen durchgeführt werden.

Für Soloproduktionen: 6 Gastspiele
Für Duoproduktionen: 3 Gastspiele
Für Trioproduktionen: 2 Gastspiele

  • Die Produktion ist ein frei und professionell erarbeitetes, darstellendes Werk, dass bereits auf dem Gastspielmarkt existiert und mobil ist (Nachweis).
  • Das Gastspiel findet außerhalb der eigenen Spielstätte in Mecklenburg-Vorpommern statt.
  • Der Veranstalter ist nicht kommerziell (z.B. möglich in Kommunen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Soziokulturelle Zentren und andere nichtkommerzielle Veranstalter*innen).
  • Nicht gefördert werden Auftritte bei privaten Festen, Firmenfeiern, Werbeveranstaltungen oder anderen kommerziellen Anlässen sowie bei Veranstaltungen von politischen Parteien und parteinahen Einrichtungen.
  • Aus geförderten Aufführungen dürfen Veranstalter*innen keine Gewinne erzielen. Eintritte dürfen erhoben werden, sofern sie zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind (Einlasspersonal, Technikpersonal, Strom- und Heizkosten u.a.).

Die Förderlinie unterliegt der Einhaltung landesüblicher Förder- und Rechtsgrundsätze.

 

WER KANN ANTRÄGE STELLEN

 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern und müssen nachweislich (z.B. KSK-Nachweis o.a.) einen Großteil ihrer beruflichen darstellenden Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. Das Programm richtet sich an Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus).
 
Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besondere Rahmenbedingungen von Gastspielen für Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige) berücksichtigt. Diese sind in der Antragsstellung zu begründen.

WANN KÖNNEN ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN UND WANN WIRD ENTSCHIEDEN

 
Anträge können vom 26.01.2026 bis zum 26.02.2026 über das Förderportal des fredak MV (offen ab 26.01.2026), bzw. über die Webseite https://fredak-mv.de/foerderungen eingereicht werden.
 
Die Bestätigungen des Veranstaltungsortes zur beabsichtigten Durchführung des Gastspiels mit Zusicherung der Kofinanzierung und eine Benennung der Förderwürdigkeit (z.B. soziale Struktur des Publikums, geringe Zuschauerzahl – bei kleinen Einrichtungen, ländlicher Raum – weite Fahrwege, nichtkommerzielles Thema des Theaterstückes oder sonstige Besonderheit) müssen zur Antragstellung beigelegt werden (siehe oben oder Download Formulare unter https://fredak-mv.de/foerderungen-downloads ).

DIE TEILNAHME AN DER ALLGEMEINEN ANTRAGSBERATUNG WIRD AUSDRÜCKLICH EMPFOHLEN!
Alle Beratungstermine der allgemeinen und individuellen Antragsberatung sind ebenfalls über die oben genannte Webseite zu finden. Anfragen und Terminvergaben zu den Förderlinien werden ab 05. Januar 2026 über die E-Mail-Adresse foerderungen@fredak-mv.de entgegengenommen und beantwortet.
 
Eine Fachjury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten entscheidet bis maximal 3 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge.
Die Entscheidungen werden voraussichtlich am 20.03.2026 bekannt gegeben.

WIE VIEL KANN BEANTRAGT WERDEN

 
Die Förderhöhe beträgt 2.500 Euro als Festbetrag.
Zusätzlich muss jede*r Veranstalter*in einen Kofinanzierung-Festbetrag von 100,00 € pro Gastspiel an die Gastspielproduktion zahlen. Mit der Förderung und der Kofinanzierung sind alle Kosten abgedeckt. Weitere Kosten dürfen dem Veranstalter nicht in Rechnung gestellt werden.
 

WANN KANN ICH BEGINNEN UND WANN ERHALTE ICH DAS GELD

 
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart (nach dem letzten Gastspiel). Die Auszahlung erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf eigenes Risiko und ohne Gewähr auf Förderung zugelassen.
 

BIS WANN MÜSSEN DIE PROJEKTE ABGESCHLOSSEN SEIN UND DAS ERGEBNIS NACHGEWIESEN SEIN

 
Alle Gastspiele müssen bis spätestens 31.11.2026 stattgefunden haben.
Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines kurzen Sachberichtes und der Bestätigung des Veranstalters (siehe oben oder Download Formulare unter https://fredakmv.de/foerderungen-downloads ) bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 28.02.2027) nachzuweisen.

Weitere Nachweise (Fotos, Links, Medien sind möglich). Eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt und weitere Materialien sind aufzubewahren.


 

INFOS und KONTAKT

fredak MV e. V. – Landesverband Freie Darstellende Künste Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Jana Sonnenberg – Projektleitung Förderungen
Aliya Mironova – Mitarbeit Förderungen)

KONTAKT: E-Mail: foerderungen@fredak-mv.de
Tel +49 (0) 157-3737-1691 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 15:00 Uhr)