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Förderlinie RESIDENZ 2026 (Stand 16.12.2025)
Im Rahmen der Vorort-Förderlinie


Ein – dreiwöchige Arbeitsresidenzen an Orten der Kultur in M-V für Proben, Recherche, Produktionsarbeiten sowie zum Netzwerkaufbau/-ausbau. Fördersumme: insgesamt 6.000 Euro

Antragsfist 26. Januar – 26. Februar 2026

 

AUSSCHREIBUNG

 
Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern künstlerische und kulturvermittelnde Residenzen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist die breitgefächerte Sichtbarmachung und Ermöglichung der Erarbeitung von darstellender Kunst in urbanen und vor allem ländlichen Räumen.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT

 
Möglichst zusammenhängende Arbeitsresidenzen von 1 bis maximal 3 Wochen Dauer für:

  • Projekte zu, mit und/oder über Menschen und Persönlichkeiten eines Ortes/einer Region
  • Projekte zu Geschichten, Historien, geschichtlichen Fakten eines Ortes/einer Region
  • Arbeitsresidenzen, die an einem bestimmten Ort/Region in Mecklenburg-Vorpommern zum Zwecke der Recherche und Forschung dienen (z.B. kulturelle Infrastruktur, Museen, Zeitzeugeninterviews, geologische Besonderheiten etc.) mit dem Ziel der Erarbeitung eines künstlerischen Projektes
  • Vorarbeiten, Proben, Stückentwicklungen am Residenzort ohne inhaltlichen Bezug zum Ort, wobei die Notwendigkeit der Residenz ohne Ortsbezug begründet werden muss
  • Kulturvermittelnde Projekte für Netzwerkaufbau, -Erweiterung, -Umgestaltung zum Zwecke der kulturellen Belebung einer Region
    Beispiele für mögliche Netzwerkvorhaben: Tiny Residencies 2024 – fredak-mv

Gefördert werden die Kosten für Probenräume, Fahrten und Unterkunft, Honorare für Proben und Recherchen sowie für Kulturvermittlungsarbeit. Kosten für eventuelle Materialien dürfen 10% der Antragssumme nicht überschreiten.
 
Die Förderlinie unterliegt der Einhaltung landesüblicher Förder- und Rechtsgrundsätze.

 

WAS IST EIN RESIDENZORT

 
Residenzorte sind Orte des öffentlichen Lebens, die der kulturellen Vielfalt dienen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies können z.B. Vereine sein, die darstellende Kunst regelmäßig präsentieren/unterstützen.
 
Im Rahmen dieses Förderprojektes kooperiert der fredak MV mit dem Landesverband Soziokultur MV und hat eine Liste möglicher Residenzorte (Mitglieder des LV Soziokultur) erstellt. Diese kann oben oder unter https://fredak-mv.de/foerderungen-downloads sowie am Ende dieser Seite eingesehen werden.

Vor Beginn der Residenz muss mit einem Residenzort Kontakt aufgenommen worden sein und eine Bestätigung zur Zusammenarbeit vorliegen, siehe Download oben oder Formulare unter https://fredak-mv.de/foerderungen-downloads.
Genaue Zeiträume können nach Bewilligung verabredet werden.
 
Residenzen ohne festen Residenzort müssen in der Antragsstellung begründet werden.

! Generell nicht förderwürdig sind Ferienunterkünfte und andere kommerzielle Vermietungsorte, die vorrangig der Erholung dienen.
 

WER KANN ANTRÄGE STELLEN

 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern und müssen nachweislich (z.B. KSK-Nachweis o.a.) einen Großteil ihrer beruflichen darstellenden Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten.
Das Programm richtet sich an Künstler*innen und Gruppen aus allen Bereichen der Freien Darstellenden Künste (u.a. Theater, Tanz, Performance, Kinder- und Jugendtheater, Figuren- und Objekttheater, Zeitgenössischer Zirkus).
 
Kooperationen mit Künstler*innen anderer Sparten / Bundesländer / des europäischen Auslandes sind dabei ausdrücklich erwünscht.
 
Im Rahmen der Gleichstellung und Zugänglichkeit werden besondere Rahmenbedingungen von Residenzen für Antragsstellende mit Care-Verpflichtungen (für Kinder, Angehörige) berücksichtigt. Diese sind in der Antragsstellung zu begründen.

 

WANN KÖNNEN ANTRÄGE EINGEREICHT WERDEN UND WANN WIRD ENTSCHIEDEN

 
Anträge können vom 26.01.2026 bis zum 26.02.2026 über das Förderportal des fredak MV (offen ab 26.01.2026), bzw. über die Webseite https://fredak-mv.de/foerderungen eingereicht werden.

DIE TEILNAHME AN DER ALLGEMEINEN ANTRAGSBERATUNG WIRD AUSDRÜCKLICH EMPFOHLEN!
Alle Beratungstermine der allgemeinen und individuellen Antragsberatung sind ebenfalls über die oben genannte Webseite zu finden. Anfragen und Terminvergaben zu den Förderlinien werden ab 05. Januar 2026 über die E-Mail-Adresse foerderungen@fredak-mv.de entgegengenommen und beantwortet.
 
Eine Fachjury, besetzt aus Expert*innen der Bereiche Kunst und Kultur des Landes MV, anderer Bundesländer und unter Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten entscheidet bis maximal 3 Wochen nach Einreichungsfrist über die Anträge. Die Entscheidungen werden voraussichtlich am 20.03.2026 bekannt gegeben.

 

WIE VIEL KANN BEANTRAGT WERDEN

 
Die Förderhöhe beträgt mindestens 1.500 Euro und maximal 3.000 Euro.
Die Abstufung erfolgt in 500 Euro-Schritten pro gefördertem Projekt als Festbetragszuschuss.
Kofinanzierungen, Eigen- und Drittmittel aus Nicht-Landesmitteln sind zulässig, aber nicht zwingend erforderlich.

Die Beachtung der Honoraruntergrenzen lt. BFDK-Empfehlung (pdf_Mindesthonorare-BFDK) ist einzuhalten.
 

WANN KANN ICH BEGINNEN UND WANN ERHALTE ICH DAS GELD

 
Nach Bekanntgabe der Juryentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem fredak MV e. V. und der*dem Zuwendungsempfänger*in geschlossen. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird gemeinsam der Zeitpunkt des Mittelabrufs vereinbart.
Dieser erfolgt als Zahlung einer Gesamtsumme zum jeweils 01. eines Monats, jedoch frühestens am 01. Mai 2026 und spätestens am 01. November 2026.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf eigenes Risiko und ohne Gewähr auf Förderung zugelassen.
 

BIS WANN MÜSSEN DIE PROJEKTE ABGESCHLOSSEN SEIN

 
Alle Projekte müssen spätestens zum 30.11.2026 abgeschlossen sein. Alle Finanzen müssen bis dahin getätigt sein.
Die Vorlage des Verwendungsnachweises ist bis zu 3 Monate nach Projektende (spätestens am 28.02.2027) zu tätigen.
 

WIE IST DAS ERGEBNIS NACHZUWEISEN

 
(Arbeits-) Ergebnisse sollten in angemessener Form am Residenzort für eine Öffentlichkeit sichtbar werden bzw. in anderer Form öffentlich gemacht werden. Das Ergebnis und die Verwendung der Mittel sind nachvollziehbar mittels eines Sachberichtes und weiterer Dokumente (Fotos, Links zu einem Videomitschnitt) nachzuweisen. Ebenso zulässig sind Medienberichte und Links zu Onlineportalen (Webseiten der Orte, Kommune, Instagram, Facebook etc.), die auf die Residenz hinweisen. Eine Belegliste sowie die Kontoauszüge zum Projekt sind aufzubewahren.

KANN ICH IN MEHREREN FÖRDERLINIEN BEANTRAGEN

 
Mehrfachanträge in allen Förderlinien 2026 des fredak MV sind zugelassen; aber nur in Ausnahmefällen und nach individueller Juryprüfung in mehr als einer Linie förderfähig.


 
Übersicht – Orte der Soziokultur M-V



INFOS und KONTAKT

fredak MV e. V. – Landesverband Freie Darstellende Künste Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Jana Sonnenberg – Projektleitung Förderungen
Aliya Mironova – Mitarbeit Förderungen)

KONTAKT: E-Mail: foerderungen@fredak-mv.de
Tel +49 (0) 157-3737-1691 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 15:00 Uhr)