Honoraruntergrenze für freie Tanz- und Theaterschaffende
Bei Honorarverträgen mit Soloselbstständigen:
Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) empfiehlt eine Honoraruntergrenze im Bereich der freien darstellenden Künste, angelehnt an den Tarifvertrag Normalvertrag Bühne (NV Bühne) im Bereich der institutionellen Theater.
Derzeit wird eine neue Honoraruntergrenze erarbeitet, die ab dem 1. Januar 2023 zur Anwendung kommen soll.
Alle Infos des BFDK zur Honoraruntergrenze
Bei Gastspielengagements mobiler Produktionen
Das Honorar für eine mobile Produktion (z. B. Figurentheater, Schauspiel, Erzähltheater) beinhaltet neben der eigentlichen künstlerischen Darbietung und der Anzahl der Akteur*innen viele weitere Faktoren:
Produktionskosten, Probenhonorare, Technik, Bühnenauf- und -abbau, KSK, Steuern, Bühnen-Versicherungen, Bühnenfahrzeug, Miete Proberaum, Verwaltung, die finanzielle Absicherung /Rücklagen etc.
Gagen sind je nach Produktion einzeln zu verhandeln.
Die Honoraruntergrenzenempfehlung des Verbandes Deutscher Puppentheater e. V. (VDP) einen guten Richtwert.